PsychotherapiePraxis
Therapie für Mädchen
- psychotherapeutische Behandlung für Mädchen bis zum
18. Lebensjahr - Begleitung und Beratung von Eltern(-teilen)/Sorgeberechtigten
- Diagnostik hinsichtlich der Fragestellung einer psychischen Erkrankung (gem. § 35 a SGB VIII) sowie evtl. notwendiger geeigneter ergänzender Hilfen der Jugend- und/oder Gesundheitshilfe
- Verhaltenstherapeutische und tiefenpsychologische Behandlungsmethoden:
- Bearbeitung aktueller Verhaltensmuster und innerfamiliärer Strukturen
- Herstellung von Zusammenhängen bisheriger Erlebnisse und gegenwärtigem Erleben und Verhalten
- Erarbeitung konkreter Lösungswege
- Orientierung an vorhandenen Ressourcen und der aktuellen Lebenssituation
Ablauf/Finanzierung einer Therapie
- Therapie ist eine medizinische Leistung und bedarf der Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern oder eines Elternteils
- Je nach Versicherungsstatus: Leistungen der gesetzlichen Kassen, Selbstzahlende, Mitglieder der Privatkassen, Beihilfe
- Erstkontakt und probatorische Therapiestunden: Inhalt und Umfang der Behandlung werden besprochen, dann erfolgt der Antrag auf Kostenübernahme bei einer Krankenkasse
- Beginn der Therapie nach Bewilligung durch die Krankenkasse
Supervision für Fachkräfte
- Einzelpersonen und Teams
- Team- und Fallsupervision für Fachkräfte der sozialen Arbeit
- berufsbezogene prüfende und klärende Methode im Sinne eines kollegialen Feedbacks
Ziele der Supervision sind:
- Situationen, Personen und Prozesse genauer zu betrachten und den Blick „hinter die Kulissen“ zu richten,
- die eigene Wahrnehmung zu schärfen, zu reflektieren und neue Erkenntnisse zu gewinnen,
- zielorientiert schwierige Prozesse und Gespräche vorzubereiten,
- neugierig zu sein und den Sachverhalten „auf die Spur“ zu gehen,
- vorhandene Lösungsmuster zu reflektieren und neue Ideen zu entwickeln.
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Mitglied in der Psychotherapeutenkammer
Approbierte Kinder- und Jugendpsychotherapie ohne Kassensitz


