Leitlinien zum Umgang mit Mädchen* und jungen Frauen* in der pädagogischen und therapeutischen Arbeit

  1. Wir respektieren den geäußerten Willen des Mädchens*.
  2. Wir überschreiten die Schamgrenzen der Klient*innen nicht, Körperkontakt ohne Indikation ist nicht zulässig.
  3. Wir gehen in eine nötige professionelle Distanz gegenüber unserer eigenen emotionalen Betroffenheit.
  4. Wir  verlagern keine beruflichen Angelegenheiten ins Private und umgekehrt.
  5. Private Kontakte zu Klient*innen sind nicht gestattet, auch nicht über soziale Netzwerke im Internet.
  6. Private Kontakte sind nach einjähriger Hilfebeendigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Vollendung des 18. Lebensjahres der Klient*innen zulässig.
  7. Wir ziehen in schwierigen Situationen, in denen wir mit Mädchen* alleine sind, im Bedarfsfall eine zweite Person hinzu.
  8. Wir dokumentieren Situationen, in denen es zu Nähe-Distanz-Problemen zwischen Klient*innen und Professionellen kam.
  9. Sexualisierte Kommunikation, Kleidung und Atmosphäre wird von Mitarbeiter*innen in keiner Weise unterstützt.
  10. Wir versuchen bei körperlicher Gewalt immer deeskalierend einzugreifen und den Schutz von Klient*innen und Mitarbeiter*innen sicherzustellen.
  11. Wir stellen sicher, dass alle Alltagssituationen emotional transparent und kontrollierbar und berechenbar sind.
  12. Wir geben Klient*innen ein kontrolliertes und entwicklungsangemessenes Feedback in problematischen Situationen.
  13. Wir stellen den Schutz des Mädchens* sicher und sorgen für unseren eigenen Schutz.
  14. Ein Zimmer oder Funktionsraum, in dem sich eine Klient*in befindet, darf zu keiner Zeit von Mitarbeiter*innen abgeschlossen werden.