Ambulante Hilfen Mainz

Ambulante Unterstützung durch individuelle Begleitung innerhalb der Herkunftsfamilie, im einzelbetreuten Wohnen, in Mutter-Kind-Betreuungen oder im Rahmen eines Clearings.

Betreutes Wohnen

Unterstützung bei der Verselbständigung in der eigenen Wohnung für Mädchen und junge Frauen ab 16 Jahren

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  • Die kontinuierliche Betreuung des Mädchens oder der jungen Frau erfolgt in Form persönlicher Kontakte.
  • Weiterentwicklung von alltagspraktischen und sozialen Kompetenzen
  • Verbesserung bzw. Aufrechterhaltung der physischen und psychischen Gesundheit
  • Kooperation mit Familie, Schule, Ausbildungsbetrieb und anderen Institutionen
  • Erarbeitung einer langfristigen beruflichen Perspektive
  • Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung

Betreutes Wohnen für Mutter und Kind

Unterstützung für minderjährige und volljährige Schwangere und Mütter ab 16 Jahren mit Kindern unter 6 Jahren, die in einer eigenen Wohnung leben

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  • Die kontinuierliche Betreuung von Mutter und Kind erfolgt in Form persönlicher Kontakte.
  • Die Betreuung kann bereits während der Schwangerschaft beginnen.
  • Die alltagspraktischen Kompetenzen der Mutter, vor allem im Umgang mit ihrem Kind, sollen weiterentwickelt werden.
  • Die Mutter-Kind-Beziehung soll gestärkt werden.
  • Die Grundversorgung des Kindes soll gewährleistet werden.
  • Die jungen Frauen sollen auf eine selbständige Lebensführung mit Kind vorbereitet werden.

Kurzkonzeption Betreutes Wohnen - Mutter und Kind (PDF)

Intensiv sozialpädagogische Einzelfallhilfe

Unterstützung für Mädchen und junge Frauen ab 14 Jahren, die eine intensive Unterstützung benötigen und durch andere Angebote der Jugendhilfe nicht erreicht werden können

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  • Befähigung zur altersgemäßen, sozial verantwortlichen und selbstständigen Lebensführung
  • Befähigung der Mädchen / jungen Frauen zur Selbstverantwortung und Eigenbestimmung
  • Entwicklung individueller Lebensperspektiven
  • Klärung der schulischen bzw. beruflichen Situation

Soziale Gruppenarbeit

Unterstützung durch soziales Lernen in der Gruppe für Mädchen und junge Frauen ab 12 Jahren

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  • Stärkung und Förderung des sozialen Lernens der Einzelnen in der Gruppe
  • Stärkung des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls
  • Entwicklung und Stärkung der sozialen Kompetenz
  • Stärkung des Verantwortungsgefühls und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Einüben angemessener Konfliktstrategien

BeWo PLUS

Eigenverantwortliches Wohnen im geschützten Rahmen - Wohnen in der Einliegerwohnung im Haus der MädchenWohngruppe

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  • Wohnen in der eigenen Wohnung mit schneller und direkter Hilfe durch die Mitarbeiterinnen der Wohngruppe
  • Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung
  • Die kontinuierliche Betreuung des Mädchens oder der jungen Frau erfolgt in Form persönlicher Kontakte
  • Weiterentwicklung von alltagspraktischen und sozialen Kompetenzen
  • Kooperation mit Familie, Schule, Ausbildungsbetrieb und anderen Institutionen
  • Erarbeitung einer langfristigen beruflichen Perspektive

Erziehungsbeistandschaft

Unterstützung für Mädchen und junge Frauen ab 12 Jahren die gemeinsam mit ihrer Familie und ihrem sozialen Umfeld ihre Probleme bearbeiten wollen

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  • Die kontinuierliche Betreuung des Mädchens oder der jungen Frau und der Familie erfolgt in Form persönlicher Kontakte.
  • Entlastung der Jugendlichen / der Familie bei innerfamiliären Konflikten
  • Erarbeiten von individuellen Lösungsperspektiven und Unterstützung bei deren Umsetzung
  • Unterstützung der Sorgeberechtigten in ihrer Erziehungsfunktion
  • Aufbau familiärer Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien
  • Klärung der schulischen Situation mit dem Ziel der Stabilisierung einer möglichen Schullaufbahn / Ausbildung

Ambulantes Clearing

Klärung des Hilfebedarfs für Mädchen und junge Frauen ab 10 Jahren und ihre Familien

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  • mit der Jugendlichen und deren Familie wird innerhalb von ca. drei Monaten erarbeitet, ob und welche Hilfeform für das Mädchen und ihre Familie sinnvoll ist (z.B. Aktivierung des sozialen Netzes, Hilfen zur Erziehung)
  • bedarfsgenaue Hilfeplanung
  • Verbesserung der fachlichen Qualität, Erhöhung der Wirksamkeit und Zufriedenheit
  • ergänzend bei Bedarf psychologische Diagnostik nach § 35 a SGB VIII